Jahrestagung im Vorfeld der EKHN-Herbstsynode
Gemeindepädagog:innen fordern „ein neues Wir“ mit EKHN 2030
„Ein neues Wir“ stellte schon die Eröffnungsandacht von Analena Hermani aus dem Vorbereitungsteam als Leitwort über den Tag. Die Vision von neuen Formen und Wegen der Zusammenarbeit kam gut an im Kolleg*innenkreis und wurde in den folgenden Arbeitsgruppen und Plenumsbeiträgen oft aufgegriffen.
„VIEL MITSPRACHEBEDARF, ABER KEINE DEMOKRATISCHEN BETEILIGUNGSSTRUKTUREN“
Ein neues Wir ist aus Sicht vieler Mitarbeiter*innen auch vonnöten, denn: In den derzeitigen Strukturen ebenso wie in den künftigen Arbeitszusammenhängen sehen die Kolleg*innen im gemeindepädagogischen Dienst immensen Mitsprachebedarf, derzeit allerdings kaum Möglichkeit, Prozesse und konkrete Planungen demokratisch mitzugestalten. „Es fehlen klare Vertretungs- und Beteiligungsstrukturen“, so Elke Deul und Karin Jablonski, die ebenfalls an der Vorbereitung dieses ersten selbstorganisierten Gesamtkongresses beteiligt war. Die Gemeindepädagog*innen der EKHN entwickelten deshalb im Verlauf der Tagung eine Forderung nach „einer demokratisch verfassten, mit einem Wahlmandat versehenen Mitbestimmung und Mitgestaltung von Kirche für alle Berufsgruppen“.
Ein bereits im Vorfeld verfasstes Papier mahnt zudem „Ämtergerechtigkeit für alle Mitarbeitenden in der EKHN an, denn nur das kann fruchtbar und zukunftsweisend für unsere Kirche sein“. Derzeit sind in den demokratischen Leitungsgremien vom Kirchen- und dem Dekanatssynodalvorstand über die Dekanats- bis in die Kirchenleitung und die Kirchensynode der EKHN als oberstem Beschlussorgan ausschließlich Ehrenamtliche und Pfarrer*innen vertreten; weitere beruflich Mitarbeitende seien auf Stellungnahmen angewiesen, wenn sie die Zukunft der Landeskirche und den EKHN-2030-Prozess im Besonderen mitgestalten wollten.
PRÄSES DR. PFEIFFER: MITSPRACHE HAUPTAMTLICHER IN DER SYNODE BIS 2028 ZU KLÄREN
In ihrem Grußwort an die Versammlung hatte die Präses der amtierenden XIII. EKHN-Kirchensynode, Dr. Birgit Pfeiffer, zuvor erklärt, dass zahlreiche Rückmeldungen zum neuen Verkündigungsgesetz auch aus der Gemeindepädagogik in die Beratungen der synodalen Ausschüsse eingeflossen seien. Das Gesetz soll im Verlauf der kommenden Herbstsynode in zwei Wochen beschlossen werden. Die Präses rief die Mitarbeitenden in den gemeindepädagogischen Teams dazu auf, sich aktiv in die regionalen Planungen der im Verkündigungsgesetz festgeschriebenen Nachbarschaftsräume und so genannten „Verkündigungsteams“ einzubringen. Dr. Pfeiffer bat aber um Geduld, was die Debatte über eine Mitarbeit von Angestellten in den Synoden angeht: „Wir haben Sie und Ihre Anliegen im Blick.“ Die Mitsprache weiterer Hauptamtlicher „muss bis zur Konstituierung der XIV. Kirchensynode“ in knapp sechs Jahren „geklärt sein“.
STICHWORT: „GEMEINDEPÄDAGOGISCHER DIENST“
Der Gemeindepädagogische Dienst hat gemeinsam mit anderen Ämtern und Diensten der EKHN teil am Verkündigungsdienst der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Zum Profil der rund 400 Mitarbeitenden gehören zudem die sozialdiakonische und religionspädagogische Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Familien, Erwachsenen und Senior*innen in den Kirchengemeinden, Dekanaten und künftigen Nachbarschaftsräumen ebenso wie Beratung, Bildung und Arbeit an gesellschaftlichen Themen in den Dekanaten und Regionen oder Seelsorge in Kliniken, Heimen und Hospizen.
„WIE ÄMTERGERECHT WOLLEN WIR ALS KIRCHE SEIN?“
Dass der weitaus größte Teil der beruflich Mitarbeitenden aus den demokratischen Entscheidungsprozessen der EKHN ausgeschlossen sei, machte in einer Keynote die Referentin der Ehrenamtsakademie, Ina Wittmeier, deutlich. Die Pädagogin und Arbeitspsychologin verwies dabei auch auf die EKHN-Statistik, die unter anderem rund 4700 Erzieher*innen, über 1540 Verwaltungskräfte sowie Hunderte weiterer Angestellter von Hauswirtschafterinnen und Küstern bis hin zu Referent*innen aufzählt. Sie engagieren sich in ihren kirchlichen Berufen ebenso wie Pfarrerinnen und Pfarrer, haben aber im Gegensatz zu dieser Berufsgruppe kein Mitspracherecht in synodalen Prozessen oder bei der Wahl in kirchliche Ämter. Dieser Ausschluss sei, so Wittmeier weiter, weder theologisch noch demokratisch legitimierbar. Die Frage, „wie ämtergerecht wir als Kirche sein wollen“, müsse dringend geklärt werden. Ina Wittmeier hatte deswegen schon vor einigen Monaten in einer eigenen Stellungnahme unter anderem eine Debatte über demokratische Teilhabe aller beruflich Mitarbeitenden, über ausbildungsbezogene Privilegien wie Studienzeiten und sowie eine Interessenvertretung für Berufs- und Ehrenamtsgruppen gefordert.
Für die Gesamtmitarbeitendenvertretung (GMAV) der EKHN erklärte deren Vorsitzender Horst Pötzl, auch dort werde im Gespräch mit Kirchenleitung und Kirchensynodalvorstand an einer Beteiligung aller Berufsgruppen an synodalen Prozessen gearbeitet. Als „ersten realistischen Schritt“ sieht er die Berufung von Personen aus der Mitarbeitendenvertretung in die Kirchensynode und stellte verschiedene Modelle zur Umsetzung für ein Mandat weiterer Angestellter vor.
Rede und Antwort stand im Verlauf der Tagung und in einer von fünf abschließenden Arbeitsgruppen die Dezernentin für kirchliche Dienste in der Kirchenverwaltung der EKHN, Dr. Melanie Beiner. Sie fasste den aktuellen Diskussions- und Planungsstand rund um das Verkündigungsgesetz zusammen und sammelte noch einmal Rückmeldungen und offene Fragen zu den Themen Mitbestimmung und Leitung im Nachbarschaftsraum.
Symbolisch übergab die Vorbereitungsgruppe die Früchte des Kongresses, notiert auf Zierkürbissen, zu treuen Händen an den Kirchensynodalen Steffen Batz und den Jugenddelegierten Jeremy Sieger, an die zuständigen Referent*innen der Kirchenverwaltung, Dr. Melanie Beiner und Roland Lieske, sowie an die Kolleginnen und Kollegen, die sich bereit erklärt haben, den nächsten Gesamtkongress im kommenden Jahr vorzubereiten – verbunden mit dem Appell, die Forderungen der EKHN-Gemeindepädagog*innen in die weiteren Beratungen in Synode, Verwaltung und der Berufsgruppe selbst einzubringen.