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Kollektenbons

EvKiStM
Kollektenbons

Mit den neuen Bons können Sie Ihre Kollekte von der Steuer absetzen.

So einfach geht es:

  • Sie können im Büro einen Spendenbetrag einzahlen (mind.25€]. Sie erhalten darüber eine Quittung, eine Zuwendungsbestätigung und die Kollektenbons.
  • Die Stückelung der Bons bestimmen Sie. 1 €, 2 €, 5 € oder 10 €.
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